Für alle Waren, die Sie bei uns kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die folgende Mitteilung der Europäischen Union fasst Ihre wichtigsten Rechte zusammen.
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Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website der Europäischen Union: europa.eu/youreurope/garantien
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Ist mit Ihrer Bestellung etwas nicht in Ordnung, schreiben Sie uns bitte an info@supersocks.at und nennen Sie Ihre Bestellnummer. Als Kaufnachweis genügt die Bestellbestätigung oder die Rechnung.
Textfassung der Mitteilung
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code in der Mitteilung oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.